Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuständige Stelle / Geltungsbereich

WiAC e. v. ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Website, sowohl in der Desktop als auch in der Mobile Variante.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeiten

  • Fotogalerie:

    Das verfügbare UI-Kit Modul erlaubt keine Vergabe von ALT-Attributen oder Link-Texten. Ersatzweise sind aria-label bzw. aria-labelledby Attribute vergeben worden.

  • Mobiles Menü:

    Das zum Template der Website gehörige Mobile Menu ist leider nicht Screenreader tauglich. Deshalb wurde im Website Header ein zusätzliches Barrierefreies Menü eingerichtet, über das sich alle Seiten der Website leicht erreichen lassen.

Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente:

    Leider ließen sich PDF-Dokumente nicht vollständig vermeiden. Es handelt sich dabei um Dokumente, die entweder nur ein Abbild der Web-Seite zum Ausdrucken zur verfügung stellen, oder aber um Dokumente, die optional sind, wie z.B. Flyer mit dekorativem Charakter.

  • Home-Slider:

    Das verfügbare JP-Stripes Modul hat rein dekorativen Charakter, um die Startseite der Website zu schmücken. Barrierefreiheit bleibt da leider völlig unberücksichtigt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle